Allgemeine Geschäftsbedingungen 🤝

Transparente Konditionen

Klare Regeln für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Hier finden Sie alle rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Dienstleistungen.

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Allgemeine Bestimmungen

1.1 Glorya GmbH bietet dem Kunden verschiedene softwaregestützte Agenturleistungen an. Das Angebot umfasst die Erstellung und Optimierung von Werbeanzeigen, die Entwicklung von Landingpages und die Erstellung und Optimierung von Marketingkampagnen. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Glorya GmbH und dem Kunden.

1.2 Glorya GmbH erbringt die vereinbarten Dienstleistungen auf Basis eines automatisierten Ansatzes mit Unterstützung von KI-Technologien. Die Ergebnisse der KI-gestützten Analysen werden ausschließlich von Glorya GmbH bewertet und nach eigenem Ermessen umgesetzt. Durch die Beauftragung der Glorya GmbH überträgt der Kunde Glorya GmbH das alleinige Entscheidungsrecht hinsichtlich der Optimierung seiner Außendarstellung auf Basis einer KI-gestützten Analyse. Kundenwünsche werden berücksichtigt, soweit sie mit den Ergebnissen der durch Glorya GmbH durchgeführten Analyse im Einklang stehen und im Hinblick auf die Optimierung der Performance sinnvoll erscheinen und der Aufwand durch den Angebotsumfang abgedeckt ist. Der Kunde hat die Möglichkeit, Feedback zu geben. Sofern dieses Feedback im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs umsetzbar ist und als sinnvoll erachtet wird, wird es bei der zukünftigen Erstellung von Werbeanzeigen berücksichtigt. Es bedarf keiner Abnahme der Ergebnisse durch den Kunden.

1.3 Glorya GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.4 Glorya GmbH ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Glorya GmbH bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Glorya GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.5 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Glorya GmbH – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.


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Zustandekommen des Vertrags

2.1 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Glorya GmbH und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag.

2.2 Der Kunde kann über die Webseite von Glorya GmbH eine Anfrage für einen kostenfreien Democall stellen. Im Anschluss an den Democall erhält der Kunde bei Interesse ein Angebot per Mail mit der Leistungsbeschreibung, einem Link zu diesen AGB, eine Zahlungsinformation und einem Aktivierungslink für einen Kundenaccount. Glorya GmbH wird die im Democall beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Mit Aktivierung des Aktivierungslinks nimmt der Kunde das Angebot von Glorya GmbH an und es kommt ein Vertrag zwischen Glorya GmbH und dem Kunden zustande. Ein Anspruch des Kunden auf die Zusendung eines Angebotes durch Glorya GmbH oder den Abschluss eines Vertrages mit Glorya GmbH besteht nicht.


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Mitwirkungspflicht des Kunden

3.1 Der Kunde hat nach Vertragsschluss mit Glorya GmbH das Onboarding Formular vollständig auszufüllen und stellt Glorya GmbH einen Werbeaccount mit einer hinterlegten und funktionierenden Zahlungsmethode zur Verfügung.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

3.3 Der Kunde ist nicht verpflichtet, Material, insbesondere Video, Bilder und Texte zur Erbringung der Leistungen selbst zu beschaffen. Er kann jedoch ergänzend eigenes Material mit Glorya GmbH teilen, das in die Leistungserbringung einbezogen und auf Eignung und Effektivität getestet wird. Die endgültige Entscheidung über den Einsatz und die Verwendung des Materials obliegt Glorya GmbH.

3.4 Sofern der Kunde Glorya GmbH Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Glorya GmbH von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Glorya GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Glorya GmbH wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilen kann und erteilt hat, haftet er hierfür selbst.

3.5 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Glorya GmbH zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

3.6 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Glorya GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung" bleiben hiervon unberührt. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Glorya GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

3.7 Soweit Glorya gemäß § 11.5 Werbekosten im Voraus für den Auftraggeber verauslagt, stellt der Auftraggeber sicher, dass in jedem betroffenen Meta-Werbekonto (i) seine aktuelle Rechnungsanschrift und (ii) eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegt sind. Erfolgt die Hinterlegung nicht, ist Glorya berechtigt, die Schaltung auszusetzen, bis die Angaben vervollständigt wurden.


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Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

4.1 Glorya GmbH ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z.B. Text, Bild, Ton oder Video) oder zu Analysezwecken (Marketing) einzusetzen. Dabei erfolgt ein Zugriff der Technologien der Künstlichen Intelligenz auf die Social Media Accounts unserer Kunden zu Analysezwecken.

4.2 Alle von einer KI generierten Inhalte werden nach deren Erstellung von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für Glorya GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. Glorya GmbH wird insbesondere keine sensiblen oder vertraulichen Informationen, die vom Kunden übermittelt wurden, ohne Zustimmung des Kunden in KI-Tools eingeben. Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies Glorya GmbH in Textform eigenständig mitzuteilen.

4.3 Glorya GmbH sichert zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die Rechte von Dritten verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird Glorya GmbH dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist (z.B. indem die KI-generierten Werke so abgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtschutz erreicht wird).

4.4 Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in absehbarer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z.B. aufgrund von Regelungen in der KI-Verordnung). Gleiches gilt für Mitteilungen darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt worden sind.


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Bereitstellung von Landingpages

5.1 In bestimmten Fällen erstellt Glorya GmbH für den Kunden Landingpages.

5.2 Die Nutzung und Veröffentlichung der Landingpage erfolgt ausschließlich im Interesse des Kunden und gemäß der Einschätzung von Glorya GmbH über deren potenziellen Beitrag zur Performanceoptimierung. Die Entscheidung über die Bereitstellung von Landingpages liegt im alleinigen Ermessen von Glorya GmbH. Ein Anspruch des Kunden auf Erstellung einer Landingpage bzw. Herausgabe oder Modifikation der Landingpage besteht nicht.

5.3 Die Entscheidung über die Erstellung, die Inhalte, das Layout, die Bilder, Logos oder andere gestalterische Elemente der Landingpages obliegt allein Glorya GmbH. Der Kunde hat kein Mitspracherecht, Glorya hält sich bei der Gestaltung von Landingpages an Recht und Gesetz und beachtet die Rechte Dritter und die guten Sitten. Die Landingpages werden ohne vorherige Abnahme durch den Kunden veröffentlicht.


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Hosting von Landingpages

6.1 Erstellt Glorya GmbH für den Kunden eine Landingpage, so bietet Glorya GmbH dem Kunden Hostingleistungen an.

6.2 Glorya GmbH übernimmt im Rahmen der Hostingdienstleistungen die vollständige Administration und Verwaltung der gehosteten Landingpage. Der Kunde erhält weder Zugang zum Administrationsbackend noch zur Serverinfrastruktur, sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde.

6.3 Die Verfügbarkeit der Server für das Hosting der Landingpage beträgt mindestens 99% im Jahresmittel. Ausgenommen hiervon sind Zeiträume, in denen die Server aufgrund von Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z.B. höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme) nicht erreichbar sind. Die Haftungsregelungen dieser AGB bleiben hiervon unberührt.

6.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für die gehosteten Landingpage, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Glorya GmbH behält sich vor, Änderungen der technischen Infrastruktur oder rechtliche Anpassungen vorzunehmen, sofern dies erforderlich ist.

6.5 Glorya GmbH führt keine proaktive Prüfung der Inhalte auf den gehosteten Landingpages durch. Sollte Glorya GmbH jedoch von unzulässigen Inhalten Kenntnis erlangen, wird Glorya GmbH die Situation prüfen und angemessene Maßnahmen ergreifen. Kunden sind dazu angehalten, potenziell problematische Inhalte unverzüglich zu melden.


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Texte, Bild- und Videomaterial

7.1 Glorya GmbH erstellt für seine Kunden KI-generierte Texte, Bilder und Videos auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Daten. Glorya GmbH erstellt Assets basierend auf höchster Erfolgswahrscheinlichkeit bzw. ihren Erfahrungen. Umfang, Zeitraum und weitere Prämissen bestimmt alleine Glorya GmbH.

7.2 Die Erstellung der Assets erfolgt durch Glorya GmbH, ohne dass eine Abnahme durch den Kunden erfolgt. Die Vorstellung des Kunden werden nach Möglichkeit und soweit sie zur Performancesteigerung sinnvoll sind von Glorya GmbH im Rahmen der automatisierten Prozesse berücksichtigt.

7.3 Glorya GmbH schuldet ausschließlich die Bereitstellung standardisierter, automatisiert erstellter Assets, die nach internen Qualitätskriterien und Performance-Maßstäben geprüft werden. Ein Anspruch des Kunden auf Korrekturschleifen oder die Neuerstellung von Assets besteht nicht. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, die bereitgestellten Assets in seinem Account zu deaktivieren und Feedback zur Erstellung der neuen Assets zu liefern.

7.4 Sofern Glorya GmbH die hier genannten Leistungen nicht selbst durchführen kann oder möchte, kann Glorya GmbH dem Kunden geeignete Dienstleister hierfür vermitteln (Vermittlungsgeschäft). In dem Fall schließt Glorya GmbH den Vertrag mit dem Drittdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Die Vertragsbeziehung entsteht dann allein zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister, es gelten dessen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen. Eine ggf. erforderliche Abnahme der Leistungen erfolgt gegenüber dem Drittdienstleister. Glorya GmbH haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Leistungen durch den Drittdienstleister.


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KI-gestütztes Performance Marketing

8.1 Glorya GmbH erbringt für den Kunden Leistungen im Bereich KI-gestütztes Performance-Marketing. Dazu gehören die dauerhafte Betreuung der vereinbarten Performance-Marketing-Kanäle des Kunden, die Erstellung erforderlicher Assets und Kampagnen sowie die kontinuierliche Erprobung neuer Anzeigen, um die Leistung zu optimieren.

8.2 Der Kunde übermittelt seine Anforderungen über ein standardisiertes Onboarding-Formular an Glorya GmbH. Glorya GmbH verpflichtet sich, innerhalb des vom Kunden bereitgestellten Budgets, eine sinnvolle Anzahl von Tests durchzuführen, um eine fortlaufende Optimierung der Performance sicherzustellen. Eine Mindestanzahl von Anzeigen wird nicht zugesichert.

8.3 Die Bewerbung der Anzeigen erfolgt über die vom Kunden gemäß Individualvereinbarung bereitgestellten Accounts und Werbekonten. Glorya GmbH übernimmt die Verwaltung und Optimierung der Kampagnen innerhalb dieser Konten.


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Analyse und Monitoring

9.1 Glorya GmbH führt im Rahmen der Leistungserbringung kontinuierliche Analysen und Monitoringmaßnahmen durch, um die Performance der Kampagnen zu überwachen und zu optimieren. Dies umfasst die Auswertung von Kampagnendaten, Klickraten, Konversionsraten und sonstigen relevanten Kennzahlen.

9.2 Glorya GmbH stellt dem Kunden regelmäßige Berichte über die Kampagnenperformance zur Verfügung. Art, Umfang und Häufigkeit der Berichte richten sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Ein Anspruch des Kunden auf bestimmte Berichtsformate oder -intervalle besteht nicht, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

9.3 Die im Rahmen des Monitorings erhobenen Daten werden ausschließlich zur Optimierung der Kampagnen des Kunden verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

9.4 Glorya GmbH ist berechtigt, aggregierte und anonymisierte Daten aus der Kampagnenanalyse für interne Zwecke, insbesondere zur Verbesserung der eigenen KI-Systeme und Dienstleistungen, zu verwenden, sofern dabei kein Rückschluss auf den Kunden oder dessen Geschäftsgeheimnisse möglich ist.


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Allgemeine Beratungsleistungen

10.1 Glorya GmbH erbringt im Rahmen der vereinbarten Leistungen allgemeine Beratungsleistungen im Bereich digitales Marketing und Performance-Optimierung. Diese Beratungsleistungen sind Teil des vereinbarten Leistungspakets und werden nicht gesondert vergütet, sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde.

10.2 Die Beratungsleistungen von Glorya GmbH basieren auf den zum Zeitpunkt der Beratung verfügbaren Informationen und dem aktuellen Stand der Technik. Glorya GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die auf Basis der Beratung getroffenen Entscheidungen des Kunden zu bestimmten wirtschaftlichen Ergebnissen führen.

10.3 Beratungsleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden zu den dann geltenden Stundensätzen von Glorya GmbH abgerechnet. Glorya GmbH wird den Kunden vor Erbringung solcher zusätzlichen Leistungen auf die entstehenden Kosten hinweisen.


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Preise und Vergütung

11.1 Die Vergütung für die von Glorya GmbH erbrachten Leistungen ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen Glorya GmbH und dem Kunden. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

11.2 Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig und wird per SEPA-Lastschrift oder einem anderen vereinbarten Zahlungsweg eingezogen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto die erforderliche Deckung aufweist.

11.3 Bei Zahlungsverzug ist Glorya GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Darüber hinaus ist Glorya GmbH berechtigt, die Erbringung der Leistungen bis zum Ausgleich der ausstehenden Beträge zu suspendieren.

11.4 Glorya GmbH behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu kündigen.

11.5 Sofern Glorya GmbH im Rahmen der Leistungserbringung Werbekosten (z.B. Meta Ads, Google Ads) im Voraus für den Kunden verauslagt, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Glorya GmbH ist berechtigt, die Vorfinanzierung von Werbekosten von einer Sicherheitsleistung des Kunden abhängig zu machen.

11.6 Etwaige Kosten für Drittanbieter-Tools, Lizenzen oder externe Dienstleistungen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind, trägt der Kunde, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Glorya GmbH wird den Kunden vor Entstehung solcher Kosten informieren.


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Mängelgewährleistung

12.1 Da Glorya GmbH Dienstleistungen und keine Werkleistungen erbringt, gelten die Vorschriften des Dienstvertragsrechts. Eine Gewährleistung für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, insbesondere für bestimmte Konversionsraten, Reichweiten oder Umsätze, ist ausgeschlossen.

12.2 Sofern im Einzelfall Werkvertragsrecht Anwendung findet, ist Glorya GmbH berechtigt, Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Das Recht des Kunden zur Minderung oder zum Rücktritt ist auf die Fälle beschränkt, in denen die Nachbesserung endgültig fehlgeschlagen ist oder von Glorya GmbH verweigert wird.

12.3 Der Kunde hat festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme, in Textform gegenüber Glorya GmbH anzuzeigen. Bei offensichtlichen Mängeln beginnt die Rügefrist mit Erhalt der Leistung. Wird die Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Leistung als genehmigt.


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Vertragslaufzeit

13.1 Der Vertrag wird für die in der individuellen Vereinbarung festgelegte Laufzeit geschlossen. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, beträgt die Mindestlaufzeit 3 Monate.

13.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt wird.

13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Glorya GmbH insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für mehr als 30 Tage in Verzug ist, falsche Angaben bei Vertragsschluss gemacht hat oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

13.4 Kündigungen bedürfen der Textform (z.B. E-Mail). Im Falle der Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit abgerechnet. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht, sofern die Leistungen vereinbarungsgemäß erbracht wurden.


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Rechteeinräumung

14.1 Glorya GmbH räumt dem Kunden an den im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werken (Texte, Bilder, Videos, Kampagnenmaterialien) ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein. Das Nutzungsrecht entsteht erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

14.2 Sofern im Einzelfall ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart werden, bedarf dies einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. In diesem Fall überträgt Glorya GmbH dem Kunden die ausschließlichen Nutzungsrechte an den entsprechenden Werken nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

14.3 Der Kunde räumt Glorya GmbH für die Dauer des Vertragsverhältnisses das Recht ein, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien (Logos, Bilder, Texte, Marken) im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung zu nutzen. Glorya GmbH ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu nutzen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.

14.4 Mit Beendigung des Vertrages enden sämtliche Nutzungsrechte von Glorya GmbH an den vom Kunden überlassenen Materialien. Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an den erstellten Werken bleiben nach Vertragsende bestehen, sofern die vollständige Vergütung geleistet wurde.


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Vertraulichkeit

15.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Preisgestaltung, technische Informationen und sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen.

15.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die (i) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht, (ii) der empfangenden Partei bereits vor der Offenbarung bekannt waren, (iii) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden oder (iv) der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden.

15.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von 3 Jahren nach dessen Beendigung. Glorya GmbH ist berechtigt, vertrauliche Informationen an Mitarbeiter und Subunternehmer weiterzugeben, die diese zur Leistungserbringung benötigen, sofern diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.


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Haftung/Freistellung

16.1 Glorya GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Glorya GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung von Glorya GmbH auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für leicht fahrlässige Verletzungen sonstiger Pflichten haftet Glorya GmbH nicht.

16.3 Glorya GmbH haftet nicht für den Erfolg der Marketingmaßnahmen, insbesondere nicht für bestimmte Umsätze, Konversionsraten oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse. Glorya GmbH erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, kann jedoch aufgrund der Komplexität des digitalen Marketings und der Abhängigkeit von externen Faktoren keinen bestimmten Erfolg garantieren.

16.4 Der Kunde stellt Glorya GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen von Glorya GmbH durch den Kunden oder auf einer Verletzung der Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag beruhen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen der Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder sonstigen Schutzrechten durch vom Kunden zur Verfügung gestellte Materialien.

16.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Glorya GmbH. Sie gelten nicht, soweit Glorya GmbH arglistig einen Mangel verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.


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Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Glorya GmbH.

17.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

17.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.

17.4 Glorya GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zu ändern. Der Kunde wird über Änderungen per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird Glorya GmbH in der Benachrichtigung gesondert hinweisen.

17.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgendem Link erreichbar ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Glorya GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da Glorya GmbH ausschließlich mit Unternehmern kontrahiert.